In einem Schreiben vom 21. September 2010 erklärt das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, die vom Verwaltungsgerichtshof als irrelevant monierten Daten weiterhin zu speichern. Darüber hinaus werden eine ganze Reihe weiterer "Erkenntnisse" angeführt, die in erster Linie belegen, dass sich Csaszkóczy gegen das grundrechtswidrige Berufsverbot gewehrt hat -- sehr verdächtig...

Im Wesentlichen verweigert der Geheimdienst aber die Herausgabe seiner Daten und möchte dafür nicht einmal eine Begründung abgeben.

 

Ihr Auskunftsersuchen gemäß § 13 Landesverfassungsschutzgesetz

 

Sehr geehrter Herr Csaszkóczy,

 

auf Ihr Auskunftsersuchen vom 6. Mai 2010 darf ich Ihnen mitteilen, dass beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV), soweit feststellbar, folgende Erkenntnisse vorliegen:

 

(Wer, wenn nicht das Landesamt selbst, sollte feststellen können, ob dort Daten gespeichert sind?)

 

[...] Sie sind hier seit den 90iger Jahren bekannt. Seit dieser Zeit nahmen Sie regelmäßig an Veranstaltungen und demonstrativen Aktionen linksextremistischer und linksextremistisch beeinflusster Organisationen zu Themen wie "Antifaschismus", "Antirepression", "Antirassismus", "Antimilitarismus" und "Erhalt autonomer Zentren" teil

 

Ferner sind Sie als Mitglied der linksextremistischen Organisationen "Rote Hilfe e.V." (RH) und "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) bekannt.

Im Mai 2002 erhielten Sie zuletzt Auskunft über die beim LfV über Sie bisher gespeicherten Daten.

 

Die von Ihnen angesprochenen, im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14. März 2007, Az.:4 S 1805/06) benannten Erkenntnisse zu Ihrer Person sind weiterhin hier gespeichert.

 

In der letzten Zeit sind über Ihre Person insbesondere folgende Erkenntnisse ange­fallen:

 

Sie sind in der Broschüre der linksextremistisch beeinflussten "Vereinigung der Verfolgen des Naziregimes -- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA) Kreisvereinigung Heidelberg über die Geschichte der Mannheimer Lechleiter-Widerstandsgruppe (2. überarbeitete Ausgabe 2005) als Mitverfasser genannt.

 

Sie wurden am 9. Juli 2006 in der räumlichen Nähe eines in der Rudolf-Diesel-Straße 10 in 69115 Heidelberg besetzten Gebäudes festgestellt.

 

Sie übermittelten an die linksextremistisch beeinflussten "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA) eine am 23. März 2007 verfasste Erklärung ("Danke für eure Solidarität"), welche in den "Antifa Nachrichten, Nummer 1, Mai 2007" neben dem Beitrag "Erfolg der Solidarität: Neuauflage der Berufsverbote gescheitert!" veröffentlicht wurde.

 

Sie waren Unterzeichner einer überregionalen Unterschriftenaktion des "Solidaritätskomitees gegen Berufsverbote" aus dem Jahr 2007 unter dem Slogan "10000 Stimmen gegen Berufsverbote".

 

Sie haben in den "Antifa Nachrichten, Nummer 3, Oktober 2007"; einen Artikel mit dem Titel "Ein großartiger Sieg gegen Berufsverbote" veröffentlicht.

Laut einem Bericht auf der Internetseite "de.indymedia.org" vom 6. November 2007 haben Sie als Angehöriger der linksextremistischen Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) bei der alljährlichen "Gedenkfeier für die Opfer des Faschismus", die am 1. November 2007 u.a. von linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Organisationen durchgeführt wurde, die Hauptrede auf dem Heidelberger Bergfriedhof gehalten. (Es handelt sich um die alljährlich stattfindende Gedenkfeier an den Gräbern der ermordeten WiderstandskämpferInnen, die vom DGB gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes organisiert wird.)

 

Am 12. Januar 2008 übermittelten Sie beim "13. Antifaschistischen Jugendtreffen der VVN-BdA" in Berlin die Grüße für den Bundesvorstand der linksextremistischen "Roten Hilfe e.V." und warnten dabei vor den Folgen der Kriminalisierung des "antifaschistischen Widerstands".

 

Laut dem Artikel "Gedenkfeier in Heidelberg: Zusammenarbeit gegen rechts, gegen Krieg, für die Demokratie" aus den "Antifa Nachrichten, Nummer 4, Dezember 2008" haben Sie am 1. November 2008 auf dem Heidelberger Bergfriedhof bei der "Gedenkfeier für die Opfer des Faschismus" als Angehöriger der linksextremistischen "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ein Grußwort übermittelt. An der Veranstaltung nahmen Angehörige linksextremistischer und linksextremistisch beeinflusster Organisationen teil. (s.o.)

 

Sie haben als Versammlungsleiter am 18. Dezember 2009 bei der Stadtverwaltung Heidelberg eine Demonstration unter dem Motto "Solidarität mit Mumia Abu-Jamal - Weltweit gegen die Todesstrafe" für den 30. Januar 2010 angemeldet.

 

Sie haben für den 4. Juni 2010 eine Kundgebung unter dem Motto "Gegen reaktionäre Männerbünde! 200 Jahre Corps Suevia sind genug." auf dem Heidelberger Marktplatz angemeldet. Dort hielten Sie einen Redebeitrag und beendeten anschließend die Kundgebung.

 

Weitere Auskünfte können Ihnen nicht erteilt werden. Eine Begründung hierfür unterbleibt gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 LVSG.

 

Da die zu Ihrer Person beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten weiterhin für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, kann Ihrem Antrag auf Löschung der Daten nicht, entsprochen werden.

 

In § 13 Absatz 3 Satz 1 LVSG heißt es: "Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann."

Aufgabe des Verfassungsschutzes sind laut § 1 Absatz 3 Satz 1 LVSG der "Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder." Die angeführten Tatsachen gefährden also offenkundig die Grundlagen unseres Staates sowie die Sicherheit der BRD.

 

Hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz (Urbanstraße 32, 70182 Stuttgart) wenden.

Mit freundlichen Grüßen