Berufsverbot im Verfassungsschutzbericht

Der baden-württembergische Berufsverbotsfall Michael Csazkóczy wird im
Verfassungsschutzbericht erwähnt, den Bundesinnenminister Otto Schily
(SPD) jetzt vorgestellt hat. Die Klage Csazkóczys ist zurzeit vor dem
Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, ein Urteil steht noch aus.
Trotzdem wird im Verfassungsschutzbericht behauptet, der Betroffene
werde „auf absehbare Zeit“ nicht zum Schuldienst zugelassen.
Damit greift der Bericht einem laufenden Verfahren vor. Außerdem wird in
dem Papier der Eindruck erweckt, als handele es sich um ein Berufsverbot
von bundesweiter Geltung.
Nachdem Csazkóczy Klage gegen das von Kultusministerin Annette Schavan
(CDU) verhängte Berufsverbot eingereicht hat, hat das
Regierungspräsidium Karlsruhe weitere Vorwürfe erhoben.
Es sieht die Verfassungsfeindlichkeit Czazkóczys nun auch durch dessen
Mitgliedschaft in der „Vereinigung der Verfolgten des Nazi- Regimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ sowie der „Roten Hilfe“
bestätigt.
Das baden-württembergische Kultusministerium hatte dem Realschullehrer
im August 2004 die Einstellung in den Schuldienst verweigert, weil er in
der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ mitarbeitet. Die GEW
sieht in dem Berufsverbot eine Verletzung der Grundrechte auf Meinungs-
und Vereinigungsfreiheit (s. E&W 3/2005).

Quelle: E&W 7/2005 (Zeitschrift der GEW)