Frankfurter Rundschau, 03.08.2007


Teilerfolg für linken Lehrer


Ablehnung war Unrecht



Das Land Hessen hat dem als linksextrem eingestuften Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den Schuldienst zu Unrecht verweigert. Nach einem Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichts vom Freitag muss die Schulbehörde die Bewerbung des 37-Jährigen neu prüfen. Die Richter wollten das Land jedoch nicht dazu verpflichten, den Lehrer in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Die rechtliche Grundlage für den Entscheid von 2005, Csaszkóczy die Vereidigung an der Heppenheimer Martin-Buber-Schule zu verweigern, beruht auf Paragraf 7, Absatz 1, Punkt 2 des hessischen Beamtengesetzes. Demnach darf nur berufen werden, wer Gewähr bietet, "dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen eintritt". Der Absatz folgt dem Radikalenerlass von 1972, wonach eine Einstellung im öffentlichen Dienst abgelehnt werden darf, wenn Zweifel am Eintreten des Betroffenen für die Grundordnung bestehen.

Das Land, dem die Richter "ein weites Organisationsermessen" zugestehen, kann Csaszkóczy nun einstellen oder muss die Zweifel abermals begründen. Die Mitgliedschaft des Klägers in der vom Verfassungsschutz beobachteten Antifaschistischen Initiative Heidelbergs (AIHD) ist nach Auffassung des Gerichts kein zulässiger Grund für eine Ablehnung. Geh

Kommentar


Zumindest gerecht

Von Sebastian Gehrmann


Die gute Nachricht für Michael Csaszkóczy zuerst. Nur weil der Lehrer mit dem linken Politikverständnis Mitglied einer antifaschistischen Gruppe ist, ist er noch lange kein Todfeind der Demokratie und damit per se für den Schuldienst ungeeignet. Die schlechte: Vor eine Klasse treten darf er deshalb noch lange nicht.

Es wäre unbürokratisch und somit einfach, Csaszkóczy nach dem Ende der Sommerferien in ein Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Sein Fall aber ist ein Politikum. Das macht die Sache unweigerlich komplizierter.

Gestern noch Staatsfeind, heute Staatsdiener, es wäre das Eingeständnis der Behörden, einen Fehler korrigieren zu müssen. Nach dem Urteil der Darmstädter Richter, die in dem Fall eine Diskriminierung politischer Meinung sahen, wäre ein Ende der Querelen zwar die logische Konsequenz. Doch es steht zu befürchten, dass das Ganze im Schatten der Diskussion um den Radikalenerlass eine zähe Angelegenheit bleibt.

Was also ist von dem Urteil zu halten? Es verlangt mehr Objektivität. Will die Behörde noch Gründe findet, um im Fall des Pädagogen den Daumen zu senken, muss sie sich intensiver mit dem Menschen Csaszkóczy beschäftigen. Das wäre zumindest gerecht.