Frankfurter Rundschau, 15.08.2006



Zur Person

Michael C. - Der als linksextrem eingestufte Lehramtsanwärter aus Heidelberg hat vor Gericht die nächste Runde im Streit um das gegen ihn verhängte Berufsverbot erreicht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg lässt die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu, wie ein Sprecher am Montag in Mannheim mitteilte (Az. 4 S 1805/06). Es bestünden "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils", der Erfolg des Berufsverfahrens sei daher offen. Das Karlsruher Gericht hatte Mitte März eine Klage des Mannes gegen das Berufsverbot abgewiesen.

Die Bewerbung des Lehramtsanwärters war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Die Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt, hieß es zur Begründung.

Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Gegen das Berufsverbot hatte unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) protestiert. dpa