Mannheimer Morgen, 15. August 2006



Linker Lehrer kämpft weiter

Berufsverbot: Gericht macht Weg für Berufung frei

Mannheim. Der Rechtsstreit um das Berufsverbot für einen als linksextrem eingestuften Lehramtsanwärter aus Heidelberg geht in eine neue Runde. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen, wie ein Sprecher gestern in Mannheim mitteilte (Az. 4 S 1805/06). Es bestünden "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils", der Erfolg des Berufsverfahrens sei daher offen. Das Karlsruher Gericht hatte Mitte März eine Klage des Mannes gegen das Berufsverbot abgewiesen.

Die Bewerbung des Lehramtsanwärters war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Die Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt, hieß es zur Begründung. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr den Eintritt in den Schuldienst verwehrt: Vergeblich hatte er sich in Heppenheim beworben. Ein Termin für die Verhandlung vor dem VGH in Mannheim stand zunächst nicht fest. Gegen das Berufsverbot hatte unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) protestiert. lsw