RNZ - 15. August 2006



„Berufsverbot“ auf dem Prüfstand

hob. Einen ersten Teilerfolg erzielte der Heidelberger Lehramtsanwärter Michael Csaszkóczy in seinem Rechtsstreit gegen das Land Baden-Württemberg. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen. Csaszkóczy hatte sich im x Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer beworben. Dieses lehnte seine Einstellung aber wegen seiner Mitgliedschaft in der linksextremen Antifaschistischen Initiative Heidelberg ab. Das Verwaltungsgericht hatte im März die Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers bestätigt und die Klage abgewiesen. Der VGH beschloss nun die Berufung zuzulassen, da das Verfahren offen sei und erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht absehbar.