Rhein-Neckar-Zeitung, 29.04.2009

 

Linker Lehrer erhält Schadenersatz

 

Karlsruhe. (AFP) Ein Heidelberger Real­schullehrer erhält rund 33 000 Euro Scha­denersatz, weil ihn das Land Baden-Württemberg mit einem unzulässigen Be­rufsverbot belegt und jahrelang nicht ein-gestellt hatte. Das entschied das Landgericht Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach war der linke Lehrer in der Antifaschistischen Initiati­ve engagiert und musste sich seine Einstellung in einem langwierigen Rechtsstreit erkämpfen. Weil das Verfahren vom Stuttgarter Kultusministerium gesteuert worden sei, hafte das Land für den Schä­den, urteilten die Richter. Das Land hatte die Übernahme des Lehrers 2002 trotz Bestnoten abgelehnt, weil er Mitglied der linksextremen Antifaschistischen Initiati­ve Heidelberg war.

 

Land muss Lehrer Gehalt nachzahlen

 

Baden-Württemberg unterliegt erneut im Streit um Berufsverbot —GEW. „Ohrfeige für Regierung”

 

Karlsruhe/Stuttgart. (dpa/lhe) Im jahre­langen Rechtsstreit um ein Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer hat das Land eine weitere Nieder­lage einstecken müssen. Der Heidelber­ger Pädagoge Michael Csaszkóczy erhält einen Schadenersatz von 32 777 Euro, weil er wegen seiner politischen Einstel­lung nicht unterrichten durfte und rechtswidrig knapp drei Jahre lang kein Gehalt bekam. Auch für 'entgangene staatliche Ansprüche muss der Steuerzahler aufkommen, entschied das Landgericht Karlsruhe am Dienstag.

 

Baden-Württemberg und Hessen hat­ten dem 38-Jährigen zunächst die Beam­tenlaufbahn verwehrt, weil er sich in ei­ner linksextremistischen Initiative enga­giert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot aber für grundrechtswidrig erklärt.

Csaszkóczy zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Wichtig war es vor allem zu zeigen, dass sich das Land schuldhaft verhalten hat”, sagte er. Bis heute habe sich kein Verantwortlicher bei ihm ent­schuldigt. Eine weitere Klage gegen das Land Hessen sei gesetzlich nicht möglich, erklärte er. Der Lehrer unterrichtet derzeit in einer Realschule in Eberbach.

 

Csaszkóczy hatte zwar erheblich mehr Schadenersatz gefordert, doch schränkte die Zivilkammer den Zeitraum für die Entschädigung stark ein." Unter anderem hätte er auch ohne Berufsverbot wahrscheinlich nur eine Teilzeitstelle übernommen, weil er nach wie vor an sei­ner Doktorarbeit sitze. Auch einen Teil der Prozesskosten muss der Mann tragen. Zur Höhe konnten weder das Landge­richt noch der Anwalt des Lehrers Anga­ben machen.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wis­senschaft (GEW) sieht im Ausgang des Verfahrens eine „schallende Ohrfeige” für die Landesregierurig: „Das Urteil ist Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau” (beide CDU), sagte die GEW- Landesvorsitzende Doro Moritz.

Das Kultusministerium hielt sich mit einer Reaktion zurück. Es werde nach sorgfältiger Prüfung des Urteils entschie­den, ob Rechtsmittel eingelegt würden, sagte ein Sprecher. Die Heidelberger Initiative, in der sich Csaszkóczy nach wie vor engagiert, hat der Verfassungsschutz als linksex­trem eingestuft. Sie wird daher beobach­tet. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dennoch entschieden, das Land habe dem Lehrer zu Unrecht die Einstellung verweigert.

 

Gutes Recht

 

Von Christian Pieterek

 

Wenn schon „Ohrfeige”, wie die Lehrer­gewerkschaft das gestrige Urteil für die Regierung interpretiert, dann hat sich eine solche Annette Schavan eingefan­gen. Im März 2007, als das Mannheimer Verwaltungsgericht das 2004 von der damaligen Kultusministerin verhängte Berufsverbot gegen den unliebsamen, linken Lehrer Michael Csaszkóczy als „verfassungswidrig” wieder aufhob. Sicher auch gegen das „Bauchgefühl” vie­ler Menschen, die den Autonomen in dessen rebellischen Zeiten in Heidel­berg hautnah erlebt haben. Doch Ausse­hen und Teilnahme an Demonstratio­nen, allein reichen in einer Demokratie nicht aus, um daraus eine mangelnde Verfassungstreue herzuleiten, urteilten wenig überraschend die Richter. Mehr war ihm juristisch nicht vorzuwerfen. Sie übten damals scharfe Kritik an der Schulbehörde, weil diese die fachliche Eignung des Lehramtskandidaten - gu­te Examensnoten und „untadeliges” Verhalten in der Referendarzeit - nicht gewürdigt hätten. Schavans Amtsnach­folger Helmut Rau blieb gar nichts ande­res übrig, als Csaszkóczy als Lehrer einzustellen. Wenn dieser jetzt vom Land einen Verdienstausfall für die entgange­ne Berufszeit einfordert, ist das nach Sachlage verständlich. Und nach dem gestrigen Urteil - entgegen aller „Bauch­gefühle” - eben auch gutes Recht. Man muss die Kirche im Dorf lassen: Es geht hier um 33 000 Euro. Wenn die Millio­nenzahlungen an die Ackermanns, Meh­dorns und Zumwinkels dieser Nation manchem ein Dorn im Auge sind, dürfte es sich im aktuellen Fall höchstens um einen winzigen Splitter handeln.

 

Karlsruhe/Stuttgart. (dpa/lhe) Im jahre­langen Rechtsstreit um ein Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer hat das Land eine weitere Nieder­lage einstecken müssen. Der Heidelber­ger Pädagoge Michael Csaszkóczy erhält einen Schadenersatz von 32 777 Euro, weil er wegen seiner politischen Einstel­lung nicht unterrichten durfte und rechtswidrig knapp drei Jahre lang kein Gehalt bekam. Auch für 'entgangene staatliche Ansprüche muss der Steuerzahler aufkommen, entschied das Landgericht Karlsruhe am Dienstag.

 

Baden-Württemberg und Hessen hat­ten dem 38-Jährigen zunächst die Beam­tenlaufbahn verwehrt, weil er sich in ei­ner linksextremistischen Initiative enga­giert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot aber für grundrechtswidrig erklärt.

Csaszkóczy zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Wichtig war es vor allem zu zeigen, dass sich das Land schuldhaft verhalten hat”, sagte er. Bis heute habe sich kein Verantwortlicher bei ihm ent­schuldigt. Eine weitere Klage gegen das Land Hessen sei gesetzlich nicht möglich, erklärte er. Der Lehrer unterrichtet derzeit in einer Realschule in Eberbach.

 

Csaszkóczy hatte zwar erheblich mehr Schadenersatz gefordert, doch schränkte die Zivilkammer den Zeitraum für die Entschädigung stark ein." Unter anderem hätte er auch ohne Berufsverbot wahrscheinlich nur eine Teilzeitstelle übernommen, weil er nach wie vor an sei­ner Doktorarbeit sitze. Auch einen Teil der Prozesskosten muss der Mann tragen. Zur Höhe konnten weder das Landge­richt noch der Anwalt des Lehrers Anga­ben machen.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wis­senschaft (GEW) sieht im Ausgang des Verfahrens eine „schallende Ohrfeige” für die Landesregierurig: „Das Urteil ist Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau” (beide CDU), sagte die GEW- Landesvorsitzende Doro Moritz.

Das Kultusministerium hielt sich mit einer Reaktion zurück. Es werde nach sorgfältiger Prüfung des Urteils entschie­den, ob Rechtsmittel_ eingelegt würden, sagte ein Sprecher.

 

Die Heidelberger Initiative, in der sich Csaszkóczy nach wie vor engagiert, hat der Verfassungsschutz als linksex­trem eingestuft. Sie wird daher beobach­tet. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dennoch entschieden, das Land habe dem Lehrer zu Unrecht die Einstellung verweigert.