SPIEGEL ONLINE - 13. März 2006, 16:16

Urteil

Berufsverbot für linken Lehrer

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Nichteinstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy bestätigt. Seine Antifa-Vergangenheit macht ihn zum Staatsfeind. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 13 Jahren. Der Realschullehrer Michael Csaszkóczy darf in Baden-Württemberg nicht unterrichten, das Regierungspräsidium habe seine Einstellung zu Recht abgelehnt, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit. Es will jedoch eine Begründung für das Urteil erst in zwei Wochen liefern. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Klage des Lehramtsanwärters ab - und verhelfen so dem längst totgeglaubten Radikalenerlass aus den siebziger Jahren wieder zu neuem Leben. Der stammt noch aus der Zeit des SPD- Kanzlers Willy Brandt und wurde unter dem Schlagwort "Berufsverbot" berühmt. Auf Grundlage der 1972 erlassenen Rechtsgrundlage, deren Verfassungsmäßigkeit stets umstritten war, sollten einst Extremisten vom Öffentlichen Dienst ferngehalten werden - betroffen waren meist Mitglieder der moskautreuen DKP.

Den Kommunisten hatte der 35-jährige Csaszkóczy zwar nicht angehört, jedoch der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Als deren Mitglied engagierte sich Csaszkóczy gegen Rechtsradikale, organisierte Demonstrationen gegen Mietwucher und avancierte zu einem der Wortführer der lokalen Autonomen-Szene. Das brachte ihm eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ein. Zum beruflichen Verhängnis wurden ihm vor allem zwei Sätze aus einem Grundsatzpapier der Antifa-Initiative: "Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung." Und: An "den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen" werde sich auf parlamentarischem Weg "nichts Grundlegendes ändern".

Pauschal distanzieren von diesem Papier wollte sich Csaszkóczy nicht, erklärte jedoch gegenüber der Untersuchungskommission des Landes, dass er "Gewalt gegen Menschen oder Sachen" ablehne. Ohnedies habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, sei nicht vorbestraft und ganz sicher auch nicht Staatsfeind Nummer eins.

Auch Hessen lehnte ihn ab

Das sah das Kultusministeriums anders. "Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken", erklärte die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vor zwei Jahren. Csaszkóczy legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und zog vor Gericht.

Auch das Bundesland Hessen hatte im vergangenen Jahr eine Einstellung des Lehrers für Deutsch, Geschichte und Kunst verhindert, nachdem dieser bereits eine Zusage für ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Stelle an einer hessischen Schule erhalten hatte. Der Lehrer, der das zweite Staatsexamen mit der Note 1,8 abgeschlossen hat, hatte sich regulär unter neun Bewerbern an der Schule durchgesetzt.

Bei der Ablehnung habe sich das zuständige Schulamt einzig auf den Umstand berufen, dass die Antifa-Gruppe Csaszkóczys vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. "Im Prozess ist ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung eingetreten.

"Diffamierendes Bild des Staates"

Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das "undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht weiter anwenden. Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen." Diese Sichtweise teilten die Richter nicht. Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende Bernd Heß, es bestehe "Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird".

Csaszkóczy will das Urteil nicht akzeptieren. Mit Unterstützung der GEW will er sich notfalls durch alle Instanzen kämpfen, wie er bereits ankündigte. Eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde jedoch nicht zugelassen. Der Kläger kann nun nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Urteil vorgehen.

ank, dpa, ap, ddp