Stuttgarter Zeitung, 03.08.2007


Erfolg für linken Lehrer

Das Land hatte dem Realschulpädagogen wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Einstellung verweigert - zu Unrecht, wie das Darmstädter Verwaltungsgericht urteilte

Darmstadt - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg hat im gerichtlichen Kampf um seine Einstellung in den Schuldienst nach Baden-Württemberg auch in Hessen einen Teilerfolg errungen. Das Land Hessen habe dem 37 Jahre alten Realschulpädagogen Michael Csaszkóczy mit dem pauschalen Verdacht mangelnder Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert, urteilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Donnerstag. Die Schulbehörde muss deshalb seine Bewerbung erneut prüfen.

Dagegen lehnte das Gericht den Antrag des Lehrers für Deutsch, Kunst und Geschichte ab, das Land zu seiner Einstellung zu verpflichten. Die Vorsitzende Richterin Karin Wolski sagte zur Begründung: "Der Dienstherr hat bei der Entscheidung über eine Einstellung ein weites Organisationsermessen." Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Das Urteil entspricht weitgehend einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom März.

Regierungsoberrat Carsten Vaupel begründete die Nicht-Einstellung am Donnerstag mit der Mitgliedschaft des Klägers in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD). Die AIHD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Kultusministerium in Wiesbaden will zunächst die Urteilsbegründung abwarten.

Kläger-Anwalt Heiming warf dem Land vor, seinen Mandanten niemals angehört und keine Einzelfallprüfung vorgenommen zu haben, sondern nur mit den Zielen der AIHD zu argumentieren. Das Gericht teilte diese Auffassung: "Zweifel an der Verfassungstreue kann es nur auf Grundlage einer Einzelfalluntersuchung geben", sagte Richterin Wolski. Für die ablehnenden Bescheide der Behörden habe es daher keine zureichende Entscheidungsgrundlage gegeben.

Heiming und Csaszkóczy werteten das Urteil am Donnerstag zwar als Erfolg. Damit sei aber nicht gesichert, dass Csaszkóczy in naher Zukunft vor hessischen Schülern unterrichten werde. In Baden- Württemberg sei der Pädagoge nach dem Urteil vom März erst vor zwei Wochen erneut angehört worden. Die Entscheidung über seine Einstellung in den Schuldienst stehe aus.

dpa