Stuttgarter Zeitung, 06.09.2007

 

Berufsverbot beendet

Heidelberger Realschullehrer bekommt Stelle in Eberbach

 

HEIDELBERG. Der wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue seit 2004 mit einem Berufsverbot belegte Realschul­lehrer Csaszkoczy darf nun doch arbei­ten. Wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahrs haben die Behörden ihm eine Anstellung angeboten.

Von Johanna Eberhardt

 

Vier Jahre lang hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Übernahme des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkoczy in den Schuldienst abgelehnt. Diese Woche nun hat man ihm, wie die Behörde gestern bekanntgab, „ein Einstellungsangebot für die Realschule Eberbach unterbreitet'. Der 37-Jäh­rige habe bereits mitgeteilt, dass er das Angebot annehmen werde.

„Die Entscheidung kam aus heiterem Him­mel”, erklärte Csaszkoczys Heidelberger An­walt Martin Heiming. „Ich freue mich sehr, dass es endlich geklappt hat, aber ich finde es auch beschämend, dass es so lange gedauert hat.” Immerhin habe sein Mandant vier Jahre seines Berufslebens verloren. Man müsse daher jetzt auch darüber nachdenken, ob man nicht entsprechende Gehaltsnachforde­rungen geltend mache.

Das Stuttgarter Kultusministerium und die Schulbehörde in Karlsruhe hatten Csaszkoczys Einstellung 2004 wegen Zweifel an dessen Verfassungstreue förmlich abgelehnt. Zur Begründung hatten sie auf dessen Mit­gliedschaft in der Antifaschistischen Initia­tive in Heidelberg und insgesamt 17 Einzel-fälle, darunter auch die Teilnahme an einer Demonstration gegen Neonazis, verwiesen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Ablehnung zunächst bestätigt. Harte Kritik hingegen übte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Er hielt dem Land in seiner letzt­instanzlichen Entscheidung im März 2007 vor, es habe bei der Beurteilung des Falls „wesentliche Kriterien außer Acht gelassen”.

Aufgrund des Urteils mussten die Behör­den noch einmal unter Beachtung der höchstrichterlichen Rügen über den Fall entschei­den. Im Juli wurde der 37-Jährige daher zu einer erneuten Anhörung geladen. Bei die­sem Gespräch seien die Zweifel an der Verfassungstreue entkräftet worden, daher gebe es nun kein Hindernis mehr für eine Einstellung, erklärte der Sprecher des Regie­rungspräsidiums gestern. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die den Lehrer beim Gang durch die Instanzen beglei­tet hatte, begrüßte die Entscheidung. „Wir freuen uns, dass das Kultusministerium end­lich eingesehen hat, dass das Berufsverbot ein Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre war”, meinte ihr Landesvorsitzen­der Rainer Dahlem gestern.