Stuttgarter Zeitung, 22.03.2006


Berufsverbotsfall noch nicht zu Ende


KARLSRUHE (mh). Der erste Fall von Berufsverbot nach mehreren Jahrzehnten beschäftigt weiter die Justiz. Dem Heidelberger Realschullehrer wird wegen Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Vereinigung die Übernahme in den Schuldienst verweigert.

Das Karlsruher Verwaltungsgericht hatte eine Klage Michael Csaszkóczys zurückgewiesen und dies unter anderem mit einem "lebensfremden Idealismus" des 36-Jährigen begründet. Ein Beamter dürfe "mit Augenmaß Kritik an Entscheidungen des Staates üben", müsse sich jedoch von Gruppen, die die geltende Verfassungsordnung angreifen und diffamieren "kompromisslos distanzieren".

Dies hielten die Richter bei Michael Csaszkóczy für "nicht gewährleistet". Denn die Heidelberger Antifaschistische Initiative, in der er Mitglied ist, verfolge mit ihrem Kampf für eine Welt ohne Rassismus und Krieg zwar "ohne Zweifel verfassungsgemäße Ziele", nach Informationen des Verfassungsschutzes richte sich dieser Kampf jedoch nur "vordergründig gegen Rechtsextremismus", in Wahrheit werde ein "gewaltbereiter Antifaschismus mit systemüberwindender Stoßrichtung gepflegt". Damit seien "die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung haltlos überschritten", erklärten die Richter.

Zwar halten sie den Pädagogen für einen "engagierten Streiter gegen rechts", sein Einsatz für eine friedliche Auseinandersetzung mit der Staatsmacht "schließen eine tief greifende negative Einstellung gegenüber dem Staat und seiner Verfassungsordnung nicht aus", formulierte das Verwaltungsgericht. Wer aus "übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien" heraus staatliches Handeln wegen möglicher Missstände grundsätzlich ablehne oder bekämpfe, sei "als Beamter ungeeignet, weil er die besondere politische Treuepflicht nicht garantieren" könne. Michael Csaszkóczy will gegen das Urteil Berufung einlegen.