Süddeutsche Zeitung online, 28.04.2009

Unzulässiges Berufsverbot

Linker Lehrer bekommt 33.000 Euro

Trotz Bestnoten wollte Baden-Württemberg einen Lehrer nicht einstellen - weil er sich in der linken Szene engagierte. Nun erhält der Pädagoge Schadenersatz.

 

Ein Heidelberger Realschullehrer erhält rund 33.000 Euro Schadenersatz, weil ihn das Land Baden-Württemberg mit einem unzulässigen Berufsverbot belegt und jahrelang nicht eingestellt hatte. Das entschied das Landgericht Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Demnach war der linke Lehrer in der Antifaschistischen Initiative engagiert und musste sich seine Einstellung in einem langwierigen Rechtsstreit erkämpfen. Weil das Verfahren vom Stuttgarter Kultusministerium gesteuert worden sei, hafte das Land für den Schaden, urteilten die Richter.

Das Land hatte die Übernahme des Lehrers 2002 trotz Bestnoten abgelehnt, weil er Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg war, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als "linksextrem" eingestuft wird.

 

Bürgermedaille für Zivilcourage

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs hob diese Entscheidung schließlich im März 2007 auf und verwies darauf, dass der Lehramtsbewerber sich in der Jugendarbeit gegen rechte Gewalt engagiere und in Heidelberg deshalb für die Verleihung der Bürgermedaille für Zivilcourage vorgeschlagen worden war. Der Pädagoge war seit 1992 vom Verfassungsschutz beobachtet worden, konkrete Rechtsverstöße konnten im aber nicht nachgewiesen werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nannte das Urteil "Politikunterricht" für die baden-württembergische Landesregierung. Für sie sei es peinlich, wenn ein Gericht entscheiden müsse, dass sie anders denkende Lehrerinnen und Lehrer auszuhalten haben, erklärte die GEW. Für Schulen in einer Demokratie sei das eine Selbstverständlichkeit.

(AFP/bön)