Presseerklärung der GEW-Bergstraße zum Berufsverbot gegen den Lehrer Michael Csaszkóczy vom 14.9.2005


Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Kreis Bergstraße ist entsetzt darüber, mit welcher Leichtfertigkeit das hessische Kultusministerium und das Staatliche Schulamt in Heppenheim durch das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy in Hessen die Zeit peinlicher Gesinnungsschnüffelei der 70er Jahre wieder aufleben lässt. Er hatte sich erfolgreiche auf eine Stelle an einer Heppenheimer Schule beworben und war bereits im Stundenplan eingeplant. Per telephonischer Weisung aus Wiesbaden wurde dem Schulleiter unmittelbar vor dem ersten Schultag untersagt, dem Kollegen Csaszkóczy seinen Vertrag auszuhändigen.

Wer als Lehrer Schüler indoktriniert oder notorisch gegen Gesetze verstößt hat im Unterricht nichts zu suchen. Das Beamtengesetz bietet alle Möglichkeiten sich vor solchen Lehrern zu schützen. Aber nichts davon wird Csaszkóczy vorgeworfen.
- nicht sein Verhalten während der zweijährigen praktischen Tätigkeit als Referendar an einer Heidelberger Schule. Seine exzellenten Prüfungsergebnisse und die positiven Rückmeldungen von Schülern und Kollegium sprechen für den Kollegen und waren die Grundlage für die Einstellungsentscheidung der Martin-Buber-Schule in Heppenheim.

- nicht sein konkretes politisches Engagement – etwa als Organisator von Demonstrationen gegen Neonazis und gegen den Irakkrieg.

Einzig die Tatsache, dass er Mitglied der „Antifaschistischen Initiaive Heidelbergs“ (AIHD) ist, lieferte dem Hessischen Kultusministerium den nötigen Vorwand. Diese Initiative wird vom Verfassungsschutz beobachtet und von diesem als “linksextremistisch“ bezeichnet. Verboten ist sie nicht. Es nützt Csaszkóczy nichts, dass er in einer Anhörung sich ausdrücklich von „Gewalt gegen Menschen oder Sachen“ distanziert. Er hat die falsche Gesinnung - das reicht.

Hessen hätte es gut angestanden in diesem Fall mehr Liberalität und Souveränität im Umgang mit kritischen jungen Menschen zu zeigen. Aber die Hessische Kultusministerin hat, wie ihre baden-württembergische Kollegin Schavan, offenbar den Weg aus den ideologischen Schützengräben des Kalten Krieges immer noch nicht herausgefunden.

Die GEW unterstützt Csaszkóczy, der die Gerichte angerufen hat. Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Berufsverbotspraxis bereits vor 10 Jahren als Menschenrechtsverletzung verurteilt. Aber der Klageweg kann Jahre dauern. Auch bei letztlich juristischem Erfolg, wäre daher die berufliche Existenz von Csaszkóczy bedroht.

Wir fordern die sofortige Einstellung des Kollegen Csaszkóczy.

Bensheim, 14.9.2005