Presseerklärung

 

Urteil des Landgerichts Karlsruhe: Baden-Württemberg hat im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy schuldhaft gehandelt und muss Entschädigung zahlen

 

Das Landgericht Karlsruhe hat im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy sehr eindeutig klargestellt, dass das Land Baden-Württemberg mit seinem Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy schuldhaft gehandelt hat und somit zur Wiedergutmachung des entstandenen

materiellen Schadens verpflichtet ist.

 

Das Kultusministerium hatte zu Beginn des Jahres 2004 versucht, die Berufsverbotspraxis der 1970er Jahre wiederzubeleben. Betroffen war der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, dem wegen seines Engagements in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" jahrelang die Ausübung seines Berufes verweigert wurde. Nachdem bereits der VGH Mannheim diese Maßnahme als grundrechtswidrig verurteilt hatte, hat das Landgericht Karlsruhe mit seinem heutigen Urteil noch einmal in aller Deutlichkeit klargestellt, dass das Verhalten der Landesregierung kein "Betriebsunfall" war, sondern dass die betroffenen Behörden sehr wohl die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hätten erkennen können. Das Land Baden-Württemberg wurde verurteilt, Csaszkóczy 32000 Euro als Entschädigung für den entstandenen materiellen Schaden zu zahlen.

 

Das Solidaritätskomitee begrüßt das Urteil vor allem vor dem Hintergrund, dass den vielen hundert Opfern der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis aus den 1970er und 1980er Jahren bislang jede Rehabilitierung oder gar Wiedergutmachung verwehrt blieb. Wir werden uns auch weiterhin für die Rehabilitierung und Entschädigung aller Berufsverbotsbetroffenen einsetzen. Die gesetzlichen Grundlagen für die

grundrechtswidrigen Berufsverbote müssen endlich aus den Gesetzbüchern verschwinden.

 

 Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee