Verfassungsschutzberichte vorgestellt


Betretenes Schweigen zum Thema Berufsverbot beim baden-württembergischen Verfassungsschutz


Auffällig kleinlaut reagierte der baden-württembergische Verfassungsschutz auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. In dem von Innenminister Heribert Rech am 20. April (!) 2007 vorgelegten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2006 findet sich kein einziges Wort mehr über das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy - ebensowenig wie über die Solidaritätsbewegung. In den vergangenen Jahren war die Bewegung gegen „fälschlich so bezeichnete“ Berufsverbote noch als verfassungssfeindliche Bestrebung aufgeführt worden. Für das Jahr 2005 orakelte der Inlandsgeheimdienst gar, dass die Bewegung „ihren Zenit überschritten haben dürfte“.

Etwas eleganter wurden solche Klippenn vom Bundesverfassungsschutz umschifft. Im Bundesverfassungsschutzbericht 2006 heißt es: „Die seit 2004 andauernde und von der Roten Hilfe maßgeblich mitinitiierte Kampagne zugunsten eines Heidelberger Realschullehrers und RH-Aktivisten, der wegen seines Engagements inb der linksextremistischen „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) zunächst in Baden-Württemberg, später auch in Hessen nicht zum Schuldienst zugelassen wurde, wurde weitergeführt. Nachdem am 10.März das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage des Lehrers gegen seine Nichteinstellung zurückgewiesen hatte, kam es zu einer bundesweiten Demonstration mit etwa 450 Teilnehmern. Ein RH_Mitglied betonte in seiner Rede: ‚Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig! Weg mit dem Berufsverbot! Geheimdienste abschaffen!‘“

Das hörte der Geheimdienst offensichtlich nicht gern. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das all die vorher aufgestellten Behauptungen Lügen straft, wird dezent in eine Fußnote verbannt.