Das Schulamt erklärt, warum es über drei Monate braucht, eine Personalakte von Baden-Württemberg zu bringen und dass die ursprünglich von Csaszkóczy verlangte Einverständniserklärung zur „Einsicht in die Personalakte“ nun um eine Einverständniserklärung zur „Versendung der Personalakten“ ergänzt werden müsse.



Staatliches Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis

Heppenheim, 17. November 2005



Herrn Rechtsanwalt Martin Heiming



IhrMandant Michael Csaszkóczy

hier: Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakten





Sehr geehrter Herr Heiming,



die durch uns beim Oberschulamt Karlsruhe mehrfach angeforderten Personalakten Ihres Mandanten sind immer noch nicht eingetroffen. Hintergrund ist, dass der zuständige Sachbearbeiter des Oberschulamts über die bisherige Einverständniserklärung hinaus auch das Einverständnis Ihres Mandanten zur Versendung der Personalakten an unser Amt erhalten möchte.

Insofern darf ich Sie bitten, die in der Anlage enthaltene Einverständniserklärung von Ihrem Mandanten unterzeichnen zu lassen und sodann an mein Amt zurückzusenden.

Ich hoffe, dass damit alle Hindernisse bezüglich der Akteneinsicht durch uns ausgeräumt sind.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Kuck i. V.