Das Oberschulamt Karlsruhe informiert Michael Csaszkóczy über die Beantragung einer Akte beim Inlandsgeheimdienst, die dem Oberschulamt eingerstandenermaßen seit mindestens einem halben Jahr vorliegt.


Oberschulamt Karlsruhe



30.12.2003


Persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis

Verfassungstreue gemäß § 6 Abs. 1 Nr,2 Landesbeamtengesetz – LBG -


Sehr geehrter Herr Csaszkóczy,


wir kommen zurück auf unser Schreiben vom 15. Dezember 2003 in der o.a. Angelegenheit. Der in diesem Schreiben bestimmte Termin für ein vertieftes Einstellungsgespräch wurde – wie Ihnen telefonisch mitgeteilt wurde – aufgehoben.


Vor Festsetzung eines neuen Termins werden wir aus gegebenem Anlass gemäß den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zum Landesbeamtengesetz (§ 6 Rdnr. 12) über das Innenministerium eine Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz richten, ob gerichtsverwertbare Tatsachen über Sie vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue Bedenken gegen Ihre Übernahme in den Schuldienst des Landes begründen.


Gemäß §3 Abs.4 1 i.V.m. Abs.3 Satz 1 Nr.4 Landesverfassungsschutzgesetz werden Sie hiervon unterrichtet.


Mit freundlichen Grüßen


Brandner

Ltd. Regierungsdirektor