Michael Csaszkóczy beantragt am 06.05.2010 unter Berufung auf den VGH Mannheim die Offenlegung und anschließende Löschung der über ihn beim VS gespeicherten Daten:

 

 

An das

Landesamt für Verfassungsschutz

Baden-Württemberg

 

 

Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

bitte erteilen Sie mir nach § 15 (1) BVerfSchG zu folgenden Punkten Auskunft:

 

·      über die durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu meiner Person in Systemen der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen über durch von Ihrer Behörde zu meiner Person in NADIS eingespeiste Daten;

·      über den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung und Verarbeitung.

 

Des weiteren beantrage ich nach erfolgter Auskunft die unverzügliche Löschung der genannten Daten.

 

Bezüglich meines „besonderen Interesses” an einer Datenauskunft und an der Löschung der betreffenden Daten verweise ich auf folgenden Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 14.03.2007 (AZ: 4 S 1805/06) unmissverständlich klargestellt, dass nicht nachzuvollziehen ist, wie die bisher von Ihnen vorgelegten Erkenntnisse zu meiner Person, die erkennbar durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, überhaupt Erwähnung finden konnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Csaszkóczy