Mannheimer Morgen, 04.02.2013

 

Rechtsstreit: 43-Jähriger wehrt sich gegen Verfassungsschutz

Lehrer will Ruhe vor Geheimdienst

Von unserem Redaktionsmitglied Justin Pietsch

 

Heidelberg. Michael Csaszkóczy will endlich seine Ruhe vor dem Verfassungsschutz - doch die ist dem Realschullehrer in Eberbach bei Heidelberg nicht vergönnt. "Er steht noch immer unter Beobachtung", sagte sein Anwalt Martin Heiming gestern. Das ergebe sich aus großteils geschwärzten Akten des Verfassungsschutzes. Und das, obwohl der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim den Lehrer im Jahr 2007 als harmlos eingestuft und die Überwachung in Zweifel gezogen hatte. Nun bemüht er das Bundesverwaltungsgericht.

Jahrelang hatte der Verfassungsschutz Csaszkóczy beobachtet. Zwischen 2004 und 2007 durfte der Lehrer nicht unterrichten, weil er sich in einer Gruppe engagierte, die der Verfassungsschutz als linksextrem einstuft. Das Berufsverbot war nicht rechtens, Csaszkóczy durfte dann doch als Lehrer arbeiten. Zudem musste das Land ihm rund 33 000 Euro Schadenersatz zahlen.

Geschwärzte Akten

Doch der Ärger mit dem Geheimdienst geht weiter. Mehr als 1200 Seiten hat allein das Bundesamt für Verfassungsschutz über den Mann gesammelt. Die wollte Csaszkóczy einsehen, er beantragte es vor Gericht - doch die volle Einsicht verhinderten die Innenministerien in Berlin und Stuttgart, indem sie Sperrerklärungen erließen. Die Folge: Die Akten wurden wegen Sicherheitsbedenken großteils geschwärzt. Sie seien aber nötig, um sich vor Gericht gegen die Überwachung zu wehren, erläuterte Csaszkóczys Anwalt Heiming.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wollten sich zu dem Fall gestern nicht äußern. Heiming will nun beim Bundesverwaltungsgericht beantragen, dass es die Sperrerklärungen in einem sogenannten In-camera-Verfahren überprüft. Das Gericht würde also in geheimer Sitzung die Akten sichten und entscheiden, wie es weitergeht. Das kann dauern: Heiming berichtete von einem anderen Fall, der bereits ein Jahr beim Bundesverwaltungsgericht liege.