Chronologie des Verfahrens gegen das Bundesamt

06.05.2010
Michael Csaszkóczy stellt den Antrag auf Einsichtnahme in die über ihn gesammelten Daten und deren anschließende Löschung
Auszüge aus dem Schriftsatz
10.06.2010
Der "Verfassungsschutz" fragt nach, welches "besondere Auskunftsinteresse" Csaszkóczy denn haben könne.
02.07.2010
Csaszkóczys Anwalt konkretisiert dessen Antrag.
29.10.2010
Der "Verfassungsschutz" rührt sich nicht. Csaszkóczy kündigt über seinen Anwalt eine Unterlassungsklage an.
23.12.2010
Der "Verfassungsschutz" erklärt, dass eine vollständige Einsicht in die Daten nicht in Frage kommt. Die vom VGH Mannheim monierten Daten will der Verfassungsschutz weiterhin speichern. Er erklärt darüber hinaus, dass er weitere Daten über M. Csaszkóczy gesammelt hat, die sich insbesondere auf dessen Engagement gegen das grundrechtswidrige Berufsverbot beziehen.
 Auszüge aus dem Schriftsatz
31.01.2011
M. Csaszkóczy legt Widerspruch gegen den Bescheid des Verfassungsschutzes ein.
20.05.2011
Csaszkóczy schaltet den Bundesbeauftragten für den Datenschutz ein.
28.11.2011
Der "Verfassungsschutz" erklärt einige willkürlich herausgegriffene Daten plötzlich für nicht mehr geheimhaltungsbedürftig und lehnt den Widerspruch im Übrigen ab.
22.02.2012
Csaszkóczy erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Auszüge aus dem Schriftsatz
08.05.2012
Der "Verfassungsschutz" beantragt die Klage abzuweisen.
Auszüge aus dem Schriftsatz
06.07.2012
Csaszkóczy nimmt zur Klageerwiderung Stellung
Auszüge aus dem Schriftsatz
19.12.2012
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht keinen Grund für eine Auskunftsverweigerung und meldet datenschutzrechtliche Bedenken an.
Auszüge aus dem Schreiben des Datenschutzbeauftragten (BfDI)
21.10.2013
Das Bundesinnenministerium erlässt eine Sperrerklärung für Csaszkóczys Daten
Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums
7.2.2014
Csaszkóczy beantragt, die Sperrerklärung zurückzuweisen.
Auszüge aus dem Antrag
28.7.2015
Auf den Antrag hin ordnet das Bundesverwaltungsgericht die Entfernung einiger besonders klar rechtswidriger Schwärzungen an, erlaubt aber entgegen dem Rat des BfDI dem BfV weiterhin, Gericht und Kläger großzügig Material vorzuenthalten.
Auszüge aus dem Beschluss
6.1.2016
Nachdem das BfV diese Anordnung über ein halbes Jahr hinweg ausgesessen hat, wird es vom Verwaltungsgericht Köln auf gefordert, seiner Verpflichtung zur Vorlage weniger geschwärzter Akten bis zum 22.1.2016 nachzukommen: "Aus Sicht der Kammer sind keine Gründe erkennbar, welche unter Berücksichtigung der verstrichenen Zeit die Nichtvorlage der Akten rechtfertigen könnten." Das BfV kommt der Aufforderung nach; diese zwei Seiten mögen einen Eindruck geben, was dem BfV zu der Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts, weniger zu schwärzen, so eingefallen ist.
11.2.2016
Csaszkóczys Anwalt bittet das Verwaltungsgericht Köln, nach der Vorlage der weniger aggressiv geschwärzten Akten rasch einen Verhandlungstermin in der Hauptsache anzuberaumen: "Es kann - und muss - nun verhandelt und entschieden werden, die Klage wurde vor drei (!) Jahren erhoben."