Chronologie des Verfahrens gegen das Landesamt Baden-Württemberg

06.05.2010
Michael Csaszkóczy stellt den Antrag auf Einsichtnahme in die über ihn gesammelten Daten und deren anschließende Löschung 
Auszüge aus dem Schriftsatz
21.09.2010
Das Landesamt erklärt, dass eine vollständige Einsicht in die Daten nicht in Frage kommt. Die vom VGH Mannheim monierten Daten will der "Verfassungsschutz" weiterhin speichern. Er erklärt darüber hinaus, dass er weitere Daten über M. Csaszkóczy gesammelt hat, die sich insbesondere auf dessen Engagement gegen das grundrechtswidrige Berufsverbot beziehen.
Auszüge aus dem Schriftsatz
25.10.2010
M. Csaszkóczy legt Widerspruch gegen den Bescheid des Verfassungsschutzes ein.
29.10.2010
Csaszkóczys Anwalt beantragt Akteneinsicht.
02.12.2010
Der "Verfassungsschutz" lehnt erwartungsgemäß jegliche Akteneinsicht ab.
Auszüge aus dem Schriftsatz
22.07.2011
Csaszkóczys Anwalt begründet den Widerspruch
Auszüge aus dem Schriftsatz
22.07.2011
Csaszkóczy schaltet den Landesbeauftragten für den Datenschutz ein.
19.08.2010
Der "Verfassungsschutz" will die Antwort des Datenschutzbeauftragten abwarten.
07.11.2011
Csaszkóczys Anwalt hakt nach, warum die Antwort des Datenschutzbeauftragten auf sich warten lässt.
16.11.2011
Der Datenschutzbeauftragte braucht noch Zeit...
25.07.2012
Der Datenschutzbeauftragte bedauert, dass ihm vom Verfassungsschutz nicht gestattet wird, weitere Informationen zu geben.
Auszüge aus dem Schriftsatz
26.07.2012
Rechtsanwalt Martin Heiming mahnt beim Landesamt für Verfassungsschutz die möglichst umgehende Entscheidung über Csaszkóczys Widerspruch an.
17.12.2012
Mehr als zwei Jahre nach dem Einlegen des Widerspruchs wird er vom Verfassungsschutz - wie erwartet - negativ beschieden. 
Auszüge aus dem Schriftsatz
30.10.2013
Das Innenministerium Baden Württemberg erläßt eine Sperrerklärung über Csaszkóczys Daten.
Auszüge aus der Sperrerklärung
18.3.2014
Rechtsanwalt Martin Heiming beantragt beim VG Karlsruhe, die Rechtswidrigkeit der Auskunftsverweigerung durch das LfVS festzustellen.
Auszüge aus dem Schriftsatz
27.5.2014
Der Verfassungsschutz "rechtfertigt" die Auskunftsverweigerung in einer Antwort auf den Antrag vom 18.3.2004 -- verglichen mit den Zeitskalen, auf denen die Auskünfte kommen, überraschend schnell.
Auszüge aus dem Schriftsatz
29.7.2014
Rechtsanwalt Martin Heiming untersucht die Rechtfertigung des des LfV und kommt zu Schlüssen wie: "Das ist rechtsstaatlich nicht nur höchst bedenklich, sondern nicht denkbar."
Auszüge aus dem Schriftsatz
10.10.2014
Das LfV antwortet auf das Schreiben vom 29.7. und redet sich um Kopf und Kragen: Schon eine Klage gegen den VS belege "linksextremistische" Haltungen; auch sei eine Einzelbewertung der Notwendigkeit der Speicherung personenbezogener Daten zu viel Arbeit und unterbleibe dashalb.
Auszüge aus dem Schriftsatz
7.1.2015
Der vorsitzende Richter erklärt, dass ihm die vorliegenden geschwärzten Dokumente ausreichen, um in der Hauptsache des Verfahrens – umfängliche Auskunft an den Betroffenen und Einstellung der Überwachung – entscheiden zu können. Er legt daher den Prozessparteien die Rücknahme des Antrages auf ein in-camera-Verfahren (das auf eine Aufhebung der Schwärzungen an sich zielt) nahe.
Auszüge aus dem Schriftsatz
8.2.2015
In Antwort auf die Anfrage des Richters vom 7.1.2015 erklärt sich Michael Csaszkóczys Anwalt bereit, auf das in-camera-Verfahren zu verzichten, das dem VG vollständigen Zugriff auf die immer noch vielfach geschwärzten und unvollständigen Akten hätte ermöglichen sollen. Im Hauptverfahren geht es ohnehin um die Offenlegung sämtlicher Daten, und das Gericht hatte erklärt, dass ihm die vorliegenden bruchstückhaften Akten für eine Entscheidung ausreichen.
Schriftsatz
29.5.2015
Als Reaktion auf die Anfrage des Richters vom 7.1.2015 stimmt auch der VS Baden-Württemberg dem Fallenlassen des in-camera-Verfahrens gegen die Geheimhaltung großer Teile von Michael Csaszkóczys Akten zu. Dazu legt er etwas Hausarbeitsähnliches vor, das mit vielen Fußnoten erklärt, was "Linksextremismus" sei und warum Michael Csaszkóczy, die AIHD und die Rote Hilfe "linksextremistisch" seien.
Auszüge aus dem Schriftsatz
16.10.2015
Michael Csaszkóczys Anwalt nimmt Stellung zur Diatribe des LfV vom 29.5.2015 und belegt aus dem Text des LfV selbst Versäumnisse und Fehler in der Aufgabenwahrnehmung seitens des LfV. Dazu gibt es ein Gutachten von Georg Fülberth zum LfV-Werk vom 29.5.
Schriftsatz
24.11.2015
Michael Csaszkóczys Anwalt erkundigt sich beim VG Karlsruhe nach dem Stand des Verfahrens, nachdem eine Reaktion auf den Schriftsatz vom 16.10.2015 ausgeblieben ist.
9.2.2016
Nachdem weiterhin keine Bewegung im Verfahren erkennbar ist, erinnert Michael Csaszkóczys Anwalt das VG Karlsruhe "höflich, aber inzwischen auch dringlich" daran, dass auch nach Einschätzung des Gerichts (vom 7.1.2015) einer Verhandlung nichts mehr im Weg steht und nun ein Termin festgesetzt werden sollte.
März 2016
Vertreter_innen des politischen Lebens in der Region erklären: "Wir halten Michael Csaszkóczys fortgesetzte geheimdienstliche Überwachung für ein fatales Signal in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit. Wir fordern das Innenministerium Baden-Württemberg auf, seine Überwachung durch den Verfassungsschutz zu beenden und seine Akten offenzulegen."
Erklärung

20.4.2016
Vorm Verwaltungsgericht Karlsruhe findet die Hauptverhandlung statt.
Prozesserklärung von Michael Csaszkóczys.
17.6.2016
Das Verwaltungsgericht Karlruhe veröffentlicht das erstinstanzliche Urteil. In einer Pressemitteilung fasst das Gericht seine Auffassungen zusammen. Dazu erklärt die Prozessgruppe u.a.: "Das Urteil ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken, das demokratische Grundrechte wahrnimmt als Gefahr für die Autorität des Staates."